Lieber Gast, liebe Gäste!
Wir freuen uns sehr, wieder Gäste auf dem Eulenhof begrüßen zu dürfen und haben keine Mühen gescheut, damit Sie auch in „Corona-Zeiten“ Ihre Auszeit auf dem Eulenhof in vollen Zügen genießen können.
Wir haben Maßnahmen umgesetzt, die das Wohlbefinden und die Gesundheit unserer Gäste und der Mitarbeiter auf dem Eulenhof gewährleisten. Der Schutz der Gesundheit hat nach wie vor oberste Priorität. Daher gilt auch im Urlaub die Einhaltung der allgemein gültigen Infektionsschutzmaßnahmen des RKI:
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 – 2 Meter
- Händehygiene einhalten (gründliches Waschen der Hände mit Wasser + Seife)
- Hustenetikette einhalten (z. B. Husten, Niesen in die Ellenbogen)
- in bestimmten Situationen zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz tragen
GASTAUFNAHME
- Erfassung sämtlicher Personen pro Ferienwohnung per Meldeschein für Beherbergungsstätten, so dass eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei einer Infizierung jederzeit möglich ist.
- Ausschließlich Beherbergung von Gästen die vollständig geimpft, genesen (positiver PCR-Test, der älter als 28 Tage aber jünger als 6 Monate ist) oder an einer offiziellen Teststelle einen Test gemacht haben, der nicht älter als 48 Stunden ist.
- Weiterbelegung der Unterkünfte am gleichen Tag ausschließlich nach gründlicher Reinigung inkl. Desinfektion
EINCHECKEN
- Anmeldung erfolgt nur durch eine Person, Beachtung der Abstandsregeln und Schutzmaßnahmen an der Rezeption
- Meldescheine werden vom Gast mit einem eigenen Kugelschreiber ausgefüllt oder jedem Gast wird ein neuer oder ein desinfizierter Kugelschreiber zur Verfügung gestellt
- Wohnungs-/Zimmerschlüssel werden bei Abreise und Anreise neuer Gäste desinfiziert und befinden sich an der Wohnungs-/Zimmertür
AUSCHECKEN / BEZAHLUNG
- Schlüssel bleiben stecken
- Bezahlung erfolgt möglichst bargeldlos
WEITERE HYGIENEMASSNAHMEN
- Aufstellung von Desinfektionsspendern an allen wichtigen Punkten des Betriebes (Rezeption, Gästezimmer)
- Ausreichend Handwaschseife in den Bädern der Ferienunterkünfte
- Grundsätzlich werden bei der Reinigung / Desinfektion der Zimmer die Hinweise des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zugrunde gelegt.
- MASSNAHMEN BEI ÄNDERUNGEN DER GEFÄHRDUNGSLAGE
- Über Änderungen der Gefährdungslage (Lockerung oder Einschränkungen) bleiben wir informiert und werden – in Absprache mit dem zuständigen Ordnungsamt – unsere Maßnahmen entsprechend anpassen.
Quellen: DTV (Re-Start im Landtourismus), DEHOGA, Tourismusverein Windecker Ländchen, Rheinland Tourismus GmbH
Stand 17.05.2021